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Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein Form der Krankenbehandlung. Eine „Therapie“ hat daher mehrere Voraussetzungen: Es muß eine Krankheit i.S. der medizinischen Krankheitsklassifikation vorliegen, es müssen wissenschaftlich basierte Krankheitsmodelle gegeben sein und es muß
nachweislich einen Grund zu der Annahme geben, dass die Krankheit durch Therapie zu bessern ist. Formal setzt Psychotherapie eine Approbation des Behandlers voraus, der sich
in seinem Vorgehen an „Regeln der Kunst (lege artis, Kunstfehler)“ zu halten hat, der für
sein Tun einen grundsätzlichen Auftrag des Patienten benötigt, der aber letztlich straf- und
haftungsrechtlich bewehrt völlig eigenverantlich im Interesse des Patienten handeln muß. Er
hat damit in besonderem Maße eine Fürsorge- und Schutzpflicht.
Psychotherapie läßt sich abgrenzen von Beratung. Hier gibt jemand, der für sich ein „höheres
Wissen“ beansprucht jemand anderem Informationen. In der Regel wird dieser Anspruch
eines höheren Wissens durch eine spezielle Berufsqualifikaton begründet. Der Berater
ist nur für die Korrekheit und Vollständigkeit seiner Information verantwortlich zu
machen. Der Beratene ist für alle Handlungsfolgen uneingeschränkt selbst verantwortlich.
Ein Psychotherapeut ist hingegen immer auch für das Verhalten seines Patienten mit
verantwortlich.
Psychotherapie ist von Lebensführung, Erziehung, Pastorale oder politischer Agitation
abzugrenzen. Lebensführung setzt einen Menschen oder eine Gruppe voraus mit der
Überzeugung, nicht nur ein Wissen über Werte zu haben sondern auch in der Pflicht zu
stehen, dies an andere weitergeben zu müssen, um diese dazu zu bewegen, sich nach den
vorgegebenen Normen zu verhalten. Es gibt keine festlegbaren Kompetenzvoraussetzungen,
kein Auftrags- oder Einwilligungsverhältnis und keine Haftung. Dem gegenüber vermitteln
Psychotherapeuten keine Werte in diesem Sinne sondern sie streben krankheitsbezogen
Problemlösungen an.
Beichte schließlich ist ein Akt der Vergebung von Fehlverhalten und setzt auf der
einen Seite ein Bekenntnis und Reue und auf der anderen Seite eine Sanktions- und/
oder Vergebungsgewalt voraus. Dies gibt es im zwischenmenschlichen (z.B. zwischen
Ehepartnern) wie im transzendentalen Bereich (z.B. Kirchenbeichte). Psychotherapie verlangt
nie Bekenntnisse und hat auch keine Vergebungsmacht.
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09:00 - 10.15

MICHAEL LINDEN
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